Stellvertretender Ortsbeauftragter
- Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
- Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen.
- Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
- Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
- Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
- Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.
Stv. Ortsbeauftragter
Josef Schöffel
Tel: 0 74 33-38 26 1-0
E-Mail