Zugführer

i.V. Stefan Nachtmann

Tel: 0 74 33 38 26-31
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Der Zugführer (ZFü) ist der Vorgesetze aller Helfer des Technischen Zuges und den ihm unterstellten Einheiten. Gegenüber dem Ortsbeauftragten ist er für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.

Der ZFü sorgt für die Ausbildung seiner Helfer gem. den entsprechenden Vorschriften und Richtlinien. Dazu ermittelt er den Ausbildungsstand und legt den Ausbildungsbedarf fest. Er überwacht die Ausbildung der Helfer, legt Übungen an und wertet sie aus. Er wirkt bei der Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Einsatzgerät mit.

Im Einsatz ist der ZFü für die Durchführung der übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zuständig. Dazu setzt er sach- und fachgerecht seinen Zug ein, alarmiert diesen, sorgt für die notwendige logistische Unterstützung und hält Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle der er sich grundsätzlich Unterstellt sofern der Anforderer über eine Führungsstruktur verfügt.


Zugtruppführer

N.N.
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Der Zugtruppführer (ZTrFü) führt die Helfer des Zugtrupps und ist der Stellvertreter des ZFü. Ihm gegenüber ist er für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des ZTr verantwortlich. Dazu bildet der ZTrFü die Helfer aus.

Im Einsatz übernimmt er zusammen mit dem Sprechfunker und dem Kraftfahrer des MTW die Lagedarstellung - und dokumentation.


Gruppenführer B1

Stefan Nachtmann
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Die GrFü sind Vorgesetzte aller Helfer der entsprechenden Gruppen. Gegenüber dem ZFü sind sie für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft ihrer Gruppen verantwortlich. Sie bilden ihre Helfer gem. den geltenden Vorschriften und Richtlinien aus. Bei der Erstellung von Dienst- und Ausbildungsplänen wirken sie aktiv mit und beraten in Fragen der Fachkunde ihrer Gruppe.

Im Einsatz stellen sie die Durchführung der übertragenen Aufgabe eingenverantwortlich sicher. Dazu leiten sie die Helfer ihrer Gruppe an und setzen sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ein. Weiterhin erkunden sie die Einsatzstelle, fassen Meldungen ab und halten Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle.


Truppführer B1

N.N.
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Die TrFü sind die Stellvertreter ihres jeweiligen GrFü. Sie unterstützen den GrFü bei der Ausbildung und Führung der Gruppe.

Im Einsatz führen sie bspw. einen Erkundungstrupp unter Atemschutz, übernehmen mit ihrem Trupp eine Fachaufgabe innerhalb des Fachdienstes z.B. die Ausleuchtung der Einsatzstelle.