Ortsbeauftragter

  • Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
  • Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
  • Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er ist Ansprechpartner/in für die örtliche Helfervereinigung e.V.

Ortsbeauftragter

Stefan Herrmann

Tel: 0 74 33-38 26 1-0 
E-Mail