Stellvertretender Ortsbeauftragter

  • Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen.
  • Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.

Stv. Ortsbeauftragter

Josef Schöffel

Tel: 0 74 33-38 26 1-0 
E-Mail