Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

  • Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit () ist der Pressesprecher des OVs und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des Ortsverbandes (OVs) zuständig.

    Er

    • unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
    • Werbung von Helfern,
    • Maßnahmen zur Helfererhaltung,
    • Reaktivierung ehemaliger Helfer,
    • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
    • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
    • Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
    • stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
    • dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
    • wird dabei durch weitere Helfer des OV unterstützt.

    Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt der  in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.

    Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann der  eine Stabsfunktion übernehmen. Die originären Aufgaben (Dokumentation in Wort und Bild) werden dann nach Absprache durch andere Helfer übernommen.

Beauftragter Öffentlichkeitsarbeit

N.N.

Tel: 0 74 33-38 26 1-0 
E-Mail